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Von Anfang an haben die Gründer von CRANBOURN® Dabei strebten sie danach, eine andere Art von Unternehmen aufzubauen – eines, bei dem wirtschaftlicher Erfolg im Gleichgewicht mit sozialer und ökologischer Verantwortung steht. Sie glaubten, dass Luxusprodukte mit gleicher Rücksicht auf Menschen, Umwelt und Gewinn geschaffen werden sollten, und haben daher bei der Auswahl von Lieferpartnern, die diese Werte teilen, große Sorgfalt walten lassen.

Unsere Produktgestaltungsphilosophie war schon immer darauf ausgerichtet, außergewöhnliche Luxusduftprodukte mit Nachhaltigkeit im Kern zu schaffen. Um dieses Engagement zu unterstützen, arbeiten wir eng mit vertrauenswürdigen Lieferpartnern zusammen, die unsere Standards und Werte teilen. Alle Lieferanten müssen unseren Verhaltenskodex für Lieferpartner prüfen und sich dazu verpflichten, bevor sie mit uns zusammenarbeiten. Der Kodex legt unsere Mindesterwartungen in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit, Wohlbefinden und faire Behandlung aller Personen in unserer Lieferkette fest.

Im Rahmen unseres Engagements für Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion, CRANBOURN® strebt danach, eine vielfältige und integrative Lieferkette aufzubauen. Wir fördern aktiv Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit Lieferanten, die Einzelpersonen aus historisch unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften gehören, von ihnen geführt oder von ihnen betrieben werden, sowie mit Kleinunternehmen, lokalen Betrieben und Sozialunternehmen. Wo Lieferanten unsere Anforderungen an Qualität, Service, Nachhaltigkeit, ethische Standards und kommerzielle Wettbewerbsfähigkeit erfüllen, wird die Lieferantenvielfalt als Teil unseres Beschaffungsentscheidungsprozesses berücksichtigt. Wir sind davon überzeugt, dass eine vielfältige Lieferantenbasis zu Innovation, Widerstandsfähigkeit, wirtschaftlichen Chancen und positiven sozialen Auswirkungen beiträgt.

Die CRANBOURN® Lieferantenpartnercode basiert auf der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Standards und international anerkannte gute Arbeitspraktiken. Von allen unseren Lieferanten wird erwartet, dass sie sowohl den Geist als auch die Absicht dieses Verhaltenskodex als Teil eines gemeinsamen Engagements für verantwortungsvolle Geschäftspraktiken annehmen.

Im Jahr 2020 wird CRANBOURN® schloss sich dem an B Corp Bewegung, und unterstützte 2021 die britische Better Business Act Initiative. Unser Verhaltenskodex für Lieferanten ist ein wichtiger Teil dieser Verpflichtung und spiegelt die darin dargelegten Grundsätze wider Ethikkodex für Unternehmen.

Verhaltenskodex für Lieferpartner

CRANBOURN® Holdings Limited (im Folgenden als “CRANBOURN“ bezeichnet®”oder das “Unternehmen” wurde auf der Grundlage gegründet, dass kommerzieller Erfolg neben positiven sozialen und ökologischen Auswirkungen erzielt werden sollte. Als Teil dieses Engagements führt das Unternehmen seine Geschäfte gemäß den höchsten Standards an Integrität, Fairness, Transparenz und Rechenschaftspflicht durch und berücksichtigt dabei die breiteren ökologischen, sozialen und Governance-Auswirkungen (ESG) seiner Entscheidungen.

Das Unternehmen ist sich bewusst, dass verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln sich über die gesamte Lieferkette erstreckt. Dieser Verhaltenskodex für Lieferpartner (im Folgenden “Kodex”) legt die Standards und Erwartungen fest, die für alle von CRANBOURN beauftragten Lieferanten, Subunternehmer und Unterlieferanten (zusammenfassend als “Lieferanten” bezeichnet) gelten.®.

CRANBOURN® erwartet von seinen Lieferanten, dass diese dieselben Prinzipien und Werte teilen und einhalten, die die Geschäftstätigkeit des Unternehmens leiten. Lieferanten werden daher aufgefordert, ihr Geschäft verantwortungsbewusst, ethisch und nachhaltig zu führen und diese Standards in ihren eigenen Lieferketten zu fördern.

Im Rahmen seines Engagements für Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion hat CRANBOURN® strebt den Aufbau einer vielfältigen und inklusiven Lieferkette an. Das Unternehmen fördert aktiv die Zusammenarbeit mit Lieferanten, die sich im Besitz von Personen aus historisch unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften befinden oder von diesen geführt oder betrieben werden, sowie mit Kleinunternehmen, lokalen Unternehmen und Sozialunternehmen. Sofern die Lieferanten die Anforderungen des Unternehmens in Bezug auf Qualität, Service, Nachhaltigkeit, ethische Standards und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit erfüllen, kann die Lieferantenvielfalt im Rahmen des Beschaffungsentscheidungsprozesses berücksichtigt werden. CRANBOURN® glaubt, dass eine vielfältige Lieferantenbasis zu Innovation, Widerstandsfähigkeit, wirtschaftlichen Möglichkeiten und positiven sozialen Auswirkungen beiträgt.

Dieser Code erfordert die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die Beachtung international anerkannter Standards und Prinzipien, einschließlich derer, die von festgelegt wurden. Internationale Arbeitsorganisation (IAO), die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, und die Global Compact der Vereinten Nationen. Wenn Unterschiede zwischen gesetzlichen Anforderungen, Industriestandards oder diesem Verhaltenskodex bestehen, ist der höchste anwendbare Standard anzuwenden.

Die Bestimmungen dieses Kodex sollen die zwischen CRANBOURN vereinbarten vertraglichen Verpflichtungen ergänzen, nicht jedoch ersetzen.® und seine Lieferanten. Wo eine vertragliche Verpflichtung einen höheren Standard als diesen Verhaltenskodex auferlegt, hat die vertragliche Anforderung Vorrang.

CRANBOURN® behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieses Kodex zu prüfen und kann angemessene Nachweise über die Einhaltung seiner Grundsätze verlangen. Wesentliche Verstöße gegen diesen Kodex, geltende Gesetzgebung oder anerkannte internationale Standards können zu Korrekturmaßnahmen und, wo angemessen, zur Aussetzung oder Beendigung der Lieferantenbeziehung führen.

1. Arbeit und Menschenrechte

CRANBOURN® verpflichtet sich, die Menschenrechte in all ihren Betrieben und Lieferketten zu schützen und zu fördern. Wir sind davon überzeugt, dass alle Arbeit freiwillig ausgeübt werden muss und unter Bedingungen erfolgen muss, die die Würde, das Wohlbefinden und die Grundrechte jedes Einzelnen respektieren.

Lieferanten müssen alle geltenden Arbeitsgesetze und -vorschriften in den Ländern, in denen sie tätig sind, einhalten und international anerkannte Menschenrechtsstandards wahren. Dies schließt die Achtung der Rechte von Arbeitnehmern und aller Personen ein, die von ihren Geschäftsaktivitäten betroffen sind, wie sie in den folgenden Bestimmungen festgelegt sind. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Internationale Menschenrechtscharta, und die Grundlegenden Konventionen des Internationale Arbeitsorganisation (IAO).

CRANBOURN® fordert Lieferanten auf, geeignete Mechanismen einzurichten, über die Mitarbeiter und andere Interessengruppen tatsächliche oder vermutete Menschenrechtsbedenken vertraulich melden können, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Bitte beziehen Sie sich auch auf unsere Diversitäts- und Inklusionsrichtlinie und Anti-Sklaverei-Politik.

1.1 Zwangsarbeit

Lieferanten müssen alle Formen von Zwangs-, Schuldknechtschaft-, Pflicht-, Menschenhandels- oder ausbeuterischer Arbeit verbieten und unterlassen. Die Beschäftigung muss freiwillig sein, und die Arbeitnehmer müssen gemäß den geltenden Gesetzen und vertraglichen Verpflichtungen frei sein, ihre Anstellung zu beenden.

Lieferanten haben alle geltenden Gesetze in Bezug auf illegale, heimliche oder nicht angemeldete Arbeit einzuhalten und dürfen die Identitätsdokumente, Reisepässe oder persönlichen Gegenstände der Arbeitnehmer nicht als Bedingung für die Beschäftigung einbehalten.

1.2 Kinderarbeit

Lieferanten haben Kinderarbeit zu verbieten und alle geltenden Gesetze, die relevanten ILO-Übereinkommen, und die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Niemand darf unterhalb des gesetzlichen Mindestarbeitsalters oder des Alters, bis zu dem die Schulpflicht besteht, je nachdem, welcher Wert höher ist, beschäftigt werden. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht zu gefährlichen Arbeiten, Nachtarbeit oder Tätigkeiten verpflichtet werden, die ihre Gesundheit, Sicherheit oder Entwicklung gefährden könnten.

1.3 Belästigung und Missbrauch

Lieferanten müssen alle Mitarbeiter mit Würde und Respekt behandeln. Kein Arbeitnehmer darf physischer, verbaler, psychischer oder sexueller Belästigung, Einschüchterung, Nötigung, Körperstrafen, Misshandlung oder irgendeiner anderen Form unmenschlicher Behandlung ausgesetzt sein.

1.4 Gehälter und Leistungen

Lieferanten müssen Löhne, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen bereitstellen, die den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Tarifverträgen entsprechen.

Vergütung sollte regelmäßig und transparent gezahlt werden, damit die Arbeitnehmer ihre Grundbedürfnisse decken und einen Lebensstandard wahren können, der der Menschenwürde entspricht. Die Arbeitnehmer erhalten alle gesetzlichen und vertraglichen Leistungen, auf die sie Anspruch haben.

1.5 Diskriminierung

Lieferanten müssen einen Arbeitsplatz frei von Diskriminierung, Belästigung und Viktimisierung bereitstellen.

Einstellungsbezogene Entscheidungen, einschließlich Rekrutierung, Vergütung, Schulung, Beförderung und Kündigung, müssen auf Verdienst, Qualifikation und Leistung basieren und dürfen keinen Diskriminierungsgrund aufgrund von Alter, Behinderung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, sexueller Orientierung, politischer Meinung, sozialer Herkunft oder irgendeiner anderen gesetzlich geschützten Eigenschaft darstellen.

1.6 Vereinigungsfreiheit

Lieferanten müssen die gesetzlichen Rechte der Mitarbeiter auf die Bildung, den Beitritt oder den Nichtbeitritt zu Gewerkschaften, Arbeitnehmerorganisationen und Tarifverhandlungen ihrer Wahl respektieren, ohne Angst vor Diskriminierung, Vergeltung oder Belästigung.

1.7 Arbeitszeiten

Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze und Industriestandards in Bezug auf Arbeitszeiten, Überstunden, Ruhepausen und bezahlten Urlaub einhalten.

Die Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, darf die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten und sollte verantwortungsvoll gehandhabt werden, um die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Work-Life-Balance der Arbeitnehmer zu schützen.

1.8 Gesundheit und Sicherheit

Lieferanten müssen ein sicheres, gesundes und hygienisches Arbeitsumfeld bereitstellen und aufrechterhalten, das das Risiko von Unfällen, Verletzungen und Berufskrankheiten minimiert.

Es müssen geeignete Richtlinien, Verfahren, Schulungen und Kontrollen implementiert werden, um Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu identifizieren, zu bewerten und zu managen. Lieferanten müssen alle geltenden Gesundheits- und Sicherheitsgesetze einhalten und eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitssicherheitsleistung anstreben.

2. Geschäftsethik und Integrität

CRANBOURN® verpflichtet sich, Geschäfte mit Integrität, Transparenz und Verantwortlichkeit zu führen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die gleichen hohen Standards einhalten und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und anerkannten ethischen Geschäftspraktiken handeln.

Lieferanten müssen ihre Geschäfte ehrlich, fair und verantwortungsvoll führen und wirksame Strategien, Verfahren und Kontrollen aufrechterhalten, die darauf abzielen, die Einhaltung von Gesetzen, ethisches Verhalten und die Integrität ihrer Betriebe zu fördern.

2.1 Fairer Wettbewerb und Korruptionsbekämpfung

Lieferanten sollen fair und ausschließlich auf der Grundlage von Qualität, Wert und Leistung ihrer Produkte und Dienstleistungen konkurrieren.

Lieferanten dürfen keine Bestechungsgelder, Schmiergelder, Erleichterungszahlungen oder sonstige unzulässige Vorteile im Zusammenhang mit ihren Geschäftsaktivitäten anbieten, versprechen, genehmigen, anfordern oder annehmen. Von den Lieferanten wird die Einhaltung aller geltenden Korruptionsbekämpfungsgesetze erwartet, einschließlich der UK Bestechungsgesetz 2010 und, wo zutreffend, die US-Gesetz zur Korruptionsbekämpfung im Ausland (FCPA).

Lieferanten dürfen keine wettbewerbsfeindlichen Praktiken anwenden, darunter Preisabsprachen, Marktaufteilung, Scheinangebote oder den unzulässigen Austausch geschäftskritischer Informationen.

2.2 Interessenkonflikte

Lieferanten haben Situationen zu vermeiden, die einen Konflikt zwischen ihren Interessen und denen von CRANBOURN hervorrufen oder den Anschein eines solchen Konflikts erwecken.®.

Jeder tatsächliche, potenzielle oder vermeintliche Interessenkonflikt im Zusammenhang mit Geschäften mit CRANBOURN® soll umgehend offengelegt werden, damit geeignete Schritte zur transparenten und fairen Bewältigung der Situation unternommen werden können.

2.3 Geldwäscheprävention

Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung und zur Terrorismusfinanzierung einhalten.

Lieferanten müssen angemessene Kontrollen unterhalten, um Finanztransaktionen zu identifizieren und zu verhindern, die Geldwäsche, Betrug, Korruption oder andere kriminelle Aktivitäten beinhalten könnten. Geschäftsbeziehungen, die berechtigte Bedenken hinsichtlich der Herkunft von Geldern oder der Legitimität von Aktivitäten aufwerfen, sollten angemessen untersucht und behandelt werden.

2.4 Beziehungen zu Amtsträgern

Lieferanten dürfen keine Zahlungen, Geschenke, Bewirtungen oder andere Vorteile anbieten, gewähren oder genehmigen, die darauf abzielen, ein Amtsperson, Regierungsvertreter oder eine Person in einem öffentlichen Amt unzulässig zu beeinflussen.

Alle Interaktionen mit Behörden sind rechtmäßig, ethisch und transparent zu gestalten.

2.5 Transparenz und Richtigkeit der Informationen

Die Lieferanten sind verpflichtet, genaue Geschäftsunterlagen zu führen und CRANBOURN Informationen zur Verfügung zu stellen.® das ist vollständig, wahrheitsgemäß und nicht irreführend.

Lieferanten müssen hinsichtlich ihrer Betriebe, Lieferketten, Produktionsstätten, Beschaffungspraktiken und der Eigenschaften der von ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen transparent sein.

2.6 Vertraulichkeit, Datenschutz und geistiges Eigentum

Die Lieferanten sind verpflichtet, die ihnen von CRANBOURN anvertrauten vertraulichen Informationen zu schützen.® und solche Informationen nur für autorisierte Geschäftszwecke verwenden.

Alle Entwürfe, Spezifikationen, Dokumente, Formulierungen, Muster, Prototypen, kommerziellen Informationen und andere proprietäre Materialien, die den Lieferanten offengelegt werden, sind vertraulich zu behandeln, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Lieferanten müssen alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wo zutreffend.

Lieferanten sind verpflichtet, Rechte an geistigem Eigentum zu achten und zu schützen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt, dürfen Lieferanten keine CRANBOURN-Inhalte nutzen, vervielfältigen, verbreiten oder darauf verweisen.® Marken, Logos, Produktdesigns, urheberrechtlich geschützte Materialien oder andere geistige Eigentumsrechte für andere Zwecke als die im Rahmen ihrer autorisierten Beziehung mit dem Unternehmen.

3. Achtung und Förderung lokaler Gemeinschaften

CRANBOURN® erkennt an, dass Unternehmen die Verantwortung haben, einen positiven Beitrag zu den Gemeinschaften zu leisten, in denen sie tätig sind. Das Unternehmen strebt danach, durch verantwortungsvolle Geschäftspraktiken, bürgerschaftliches Engagement, karitative Initiativen, Bildungsaktivitäten, finanzielle und sachliche Beiträge sowie andere Projekte, die eine nachhaltige Entwicklung unterstützen, langfristigen sozialen Wert zu schaffen.

CRANBOURN® ermutigt seine Lieferanten, ähnliche Verpflichtungen einzugehen, indem sie die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen ihrer Aktivitäten berücksichtigen und aktiv zum Wohlergehen und zur Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaften beitragen, in denen sie tätig sind. Die Lieferanten sollten bestrebt sein, nachteilige Auswirkungen zu minimieren und gleichzeitig Chancen zu schaffen, die einen gemeinsamen Wert für die lokalen Stakeholder generieren.

3.1 Tradition und Kultur

Lieferanten müssen das kulturelle Erbe, die Traditionen, Werte und die Vielfalt der Gemeinschaften, die von ihren Betrieben und Geschäftsaktivitäten betroffen sind, achten.

Wo angemessen, sollten Lieferanten konstruktiv mit lokalen Gemeinschaften zusammenarbeiten, Störungen durch ihre Aktivitäten minimieren und Kooperation, Dialog und gegenseitiges Verständnis fördern.

3.2 Einbindung von Stakeholdern und Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft

Lieferanten werden ermutigt, offen und verantwortungsbewusst mit lokalen Gemeinschaften, Mitarbeitern, Bildungseinrichtungen, Branchenverbänden, Regierungen und anderen Interessengruppen zusammenzuarbeiten.

Wo immer möglich, sollten Lieferanten Initiativen unterstützen, die zur sozialen, kulturellen und bildungsbezogenen Entwicklung beitragen, das Wohl der Gemeinschaft stärken und positive langfristige Ergebnisse erzielen.

3.3 Lokale Wirtschaften unterstützen

Lieferanten werden ermutigt, wo wirtschaftlich angemessen, die lokale Wirtschaftsentwicklung durch die Beschäftigung lokaler Talente, die Zusammenarbeit mit lokalen Lieferanten und Dienstleistern sowie Investitionen in lokale Fähigkeiten zu unterstützen.

Durch die Unterstützung lokaler Unternehmen und die Förderung von Fähigkeiten können Lieferanten zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum und stärkeren, widerstandsfähigeren Gemeinschaften beitragen.

CRANBOURN® unterstützt die Prinzipien einer nachhaltigen und inklusiven Entwicklung, die sich in der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) und ermutigt Lieferanten, zu prüfen, wie ihre Aktivitäten positiv zu diesen Zielen beitragen können.

4. Achtung und Schutz natürlicher Ökosysteme

CRANBOURN® engagiert sich für die Minimierung seiner Umweltauswirkungen und die Unterstützung des Übergangs zu einer nachhaltigeren Zukunft. Wir erkennen die Bedeutung des Schutzes natürlicher Ökosysteme, der Ressourcenschonung und der Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks unserer Betriebe und Lieferketten an.

Das Unternehmen bemüht sich aktiv um die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, die Minimierung von Abfall, die Verbesserung der Ressourceneffizienz und die Verringerung der Abhängigkeit von Einwegplastik. Wir ermutigen unsere Lieferanten, ähnliche Verpflichtungen einzugehen und ihre Umweltleistung durch verantwortungsvolle Geschäftspraktiken und Innovationen kontinuierlich zu verbessern.

4.1 Umweltschutz und Achtung vor Tieren

CRANBOURN® fördert verantwortungsvolle Umweltschutzmaßnahmen zum Wohle heutiger und zukünftiger Generationen. Lieferanten sind verpflichtet, alle geltenden Umweltgesetze, -vorschriften und relevanten Branchenstandards für ihre Betriebe einzuhalten.

Lieferanten sollten, wo immer dies vernünftigerweise praktikabel ist, danach streben, nachteilige Umweltauswirkungen, die mit ihren Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen verbunden sind, zu identifizieren, zu reduzieren und zu mindern. Dies umfasst die verantwortungsvolle Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die Verhinderung von Umweltverschmutzung und den Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Wo Tiere in Geschäftsaktivitäten involviert sind, müssen Lieferanten sicherstellen, dass sie artgerecht und in Übereinstimmung mit anerkannten Tierschutzstandards behandelt werden. Tiere sollten angemessene Pflege, Unterbringung, Ernährung und tierärztliche Versorgung erhalten, und unnötiges Leid muss jederzeit vermieden werden.

Bitte beachten Sie unsere Anti-Grausamkeits-Richtlinie.

4.2 Abfallwirtschaft

Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, die für die Handhabung, Lagerung, den Transport, das Recycling und die Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen gelten.

Lieferanten werden ermutigt, Maßnahmen zur Reduzierung der Abfallerzeugung, zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und zur Förderung der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft durch Wiederverwendung, Recycling und verantwortungsvolle Beschaffung zu implementieren. Wo immer möglich, sollten Lieferanten bestrebt sein, die Verwendung von Einwegkunststoffen zu minimieren und auf nachhaltigere Materialien und Verpackungslösungen umzusteigen.

Bitte beachten Sie unsere Recycling- und Abfallmanagementrichtlinie.

4.3 Energie-, Emissions- und Wassermanagement

Lieferanten werden ermutigt, ihren Verbrauch von Energie, Wasser und anderen natürlichen Ressourcen zu überwachen und zu steuern, um Möglichkeiten zur Verbesserung der Effizienz und zur Verringerung der Umweltauswirkungen zu suchen.

Wo angebracht, sollten Zulieferer Möglichkeiten prüfen, die Nutzung erneuerbarer Energien zu erhöhen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Nachhaltigkeit ihrer Betriebe und Einrichtungen zu verbessern.

Lieferanten werden ermutigt, ihren CO2-Fußabdruck zu messen, zu überwachen und, wo immer möglich, zu reduzieren, unter Berücksichtigung anerkannter Rahmenwerke wie dem Treibhausgasbilanz und die Ziele der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.

CRANBOURN® unterstützt ein verantwortungsvolles Umweltmanagement und ermutigt Lieferanten, positiv zum Schutz natürlicher Ökosysteme, der Biodiversität und der langfristigen Nachhaltigkeit der Gemeinschaften und Umgebungen, in denen sie tätig sind, beizutragen.

5. Produktverantwortung und -sicherheit

CRANBOURN® ist bestrebt, qualitativ hochwertige Produkte zu entwickeln, die sicher, verantwortungsvoll bezogen und auf höchste Leistungs-, Handwerkskunst- und Verbrauchersicherheitsstandards ausgelegt sind. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie dieses Engagement teilen und robuste Qualitätsmanagementsysteme in ihren Betrieben unterhalten.

Lieferanten werden ermutigt, die Produktqualität, -sicherheit, -nachhaltigkeit und -rückverfolgbarkeit kontinuierlich zu verbessern und gleichzeitig die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und Industriestandards sicherzustellen.

5.1 Qualität und nachhaltige Produktentwicklung

Lieferanten müssen angemessene Qualitätssicherungsverfahren unterhalten, um sicherzustellen, dass Materialien, Komponenten und Fertigprodukte durchgängig den vereinbarten Spezifikationen, regulatorischen Anforderungen und Kundenerwartungen entsprechen.

Lieferanten werden dazu angehalten, die Umweltauswirkungen während des gesamten Produktlebenszyklus zu berücksichtigen und, soweit möglich, den Einsatz von recycelbaren, erneuerbaren, wiederverwendbaren, verantwortungsvoll beschafften und lokal hergestellten Materialien zu priorisieren. CRANBOURN® unterstützt die Entwicklung von Produkten und Materialien, die zu einer nachhaltigeren und zirkulären Wirtschaft beitragen.

5.2 Produkt- und Chemikaliensicherheit

Lieferanten müssen alle anwendbaren Vorschriften zur Produktsicherheit, zum Chemikalienmanagement und zum Umweltschutz einhalten, die für die Märkte relevant sind, in denen die Produkte hergestellt und verkauft werden.

Wo gefährliche Stoffe verwendet werden, müssen Lieferanten geeignete Kontrollen implementieren, um die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitern, Verbrauchern und der Umwelt zu schützen. Mitarbeiter, die mit solchen Stoffen in Kontakt kommen könnten, müssen angemessen geschult, mit Sicherheitsverfahren vertraut gemacht und mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet werden.

Lieferanten werden ermutigt, anerkannte Sicherheits- und Regulierungsrahmen zu unterstützen, einschließlich der EU-REACH-Verordnung und die Internationale Standards der Riechstoff-Industrie (IFRA) wo zutreffend.

5.3 Rückverfolgbarkeit und verantwortungsvolle Beschaffung

Die Lieferanten müssen geeignete Aufzeichnungen und Systeme führen, um die Rückverfolgbarkeit der an CRANBOURN gelieferten Materialien, Komponenten und Produkte zu gewährleisten.®.

Auf begründeten Antrag stellen die Lieferanten Informationen über Herkunft, Beschaffung und Verarbeitung der in ihren Produkten oder Dienstleistungen verwendeten Materialien zur Verfügung. Die Lieferanten werden ermutigt, Transparenz in ihren eigenen Lieferketten zu fördern und verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken zu unterstützen, die die Menschenrechte, den Umweltschutz und die ethische Geschäftspraxis achten.

CRANBOURN® glaubt, dass größere Transparenz in der Lieferkette die Produktintegrität, das Verbrauchervertrauen und die langfristige Nachhaltigkeit stärkt.

6. Überwachung, Einhaltung von Vorschriften und Kommunikation

Die Lieferanten sind verpflichtet, mit CRANBOURN zusammenzuarbeiten® und seinen bevollmächtigten Vertretern bei der Beurteilung und Überwachung der Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex dargelegten Grundsätze und Anforderungen. Auf begründete Anfrage können Lieferanten aufgefordert werden, Informationen, Dokumente, Zertifikate oder sonstige Nachweise vorzulegen, die die Einhaltung dieses Verhaltenskodex und geltender gesetzlicher Bestimmungen belegen.

Werden Bedenken hinsichtlich der Nichteinhaltung festgestellt, sind die Lieferanten verpflichtet, bei allen angemessenen Überprüfungen, Untersuchungen oder Bewertungen, die von CRANBOURN durchgeführt werden, uneingeschränkt zu kooperieren.®. Lieferanten sind verpflichtet, rechtzeitig und angemessen Korrekturmaßnahmen zur Behebung festgestellter Mängel zu ergreifen und Maßnahmen zur Verhinderung des erneuten Auftretens zu implementieren.

Die Lieferanten sind dafür verantwortlich, die Einhaltung dieses Kodex in ihren eigenen Organisationen und gegebenenfalls auch in ihren Lieferketten zu fördern und sicherzustellen. Dies umfasst ihre Geschäftsführer, Führungskräfte, Mitarbeiter, Beauftragten, Auftragnehmer, Subunternehmer und sonstigen Geschäftspartner, die an der Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen für CRANBOURN beteiligt sind.®.

CRANBOURN® behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieses Kodex zu überprüfen und bei schwerwiegenden Verstößen geeignete Maßnahmen festzulegen. Die Nichtbehebung schwerer oder anhaltender Nichteinhaltung kann zur Aussetzung, Überprüfung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.

CRANBOURN® wird diesen Verhaltenskodex regelmäßig überprüfen und aktualisieren, um sich entwickelnden rechtlichen Anforderungen, Industriestandards und Best Practices Rechnung zu tragen. Die aktuellste Version des Verhaltenskodex wird über die Website des Unternehmens zugänglich sein, und von den Lieferanten wird erwartet, dass sie sich mit dessen Anforderungen vertraut machen.

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