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Dies ist eine Lizenzvereinbarung zwischen Ihnen und CRANBOURN® Darin wird erklärt, wie Sie oder Ihr Unternehmen Fotos, Illustrationen, Vektoren und Videoclips (einzeln und gemeinsam „Inhalte“) verwenden können, die Sie von CRANBOURN herunterladen und lizenzieren®. Durch Herunterladen von Inhalten von CRANBOURN®, akzeptieren Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung.

Sie dürfen lizenzierte Inhalte in jeder Weise nutzen, die den unten gewährten Rechten entspricht und nicht eingeschränkt ist (siehe unten „Eingeschränkte Nutzung“). Vorbehaltlich dieser Einschränkungen und der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung.

Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet „Nutzung“, das lizenzierte Material zu kopieren, zu reproduzieren, zu ändern, zu bearbeiten, zu synchronisieren, aufzuführen, anzuzeigen, zu senden, zu veröffentlichen oder anderweitig zu nutzen. Bitte lesen Sie unbedingt den Abschnitt „Eingeschränkte Nutzung“ weiter unten zu den Ausnahmen.

1. Eingeschränkte Verwendung:

Keine rechtswidrige Nutzung.
Sie dürfen Inhalte nicht auf pornografische, verleumderische oder andere rechtswidrige Weise verwenden, um Gewalt oder Hass zu fördern oder gegen geltende Vorschriften (einschließlich für Sportinhalte, etwaige Beschränkungen oder Zulassungen einer Sportliga oder eines Dachverbands) oder Branchenkodizes zu verstoßen.

Keine Änderung des redaktionellen Inhalts.
Inhalte, die als „redaktionell“ oder „zur Redaktion bestimmt“ gekennzeichnet sind, dürfen aus technischen Gründen zugeschnitten oder anderweitig bearbeitet werden, sofern die redaktionelle Integrität des Inhalts nicht beeinträchtigt wird. Sie dürfen den Inhalt jedoch nicht anderweitig ändern.

Keine eigenständige Dateinutzung.
Sie dürfen Inhalte nicht in einer Weise verwenden, die es anderen ermöglicht, Inhalte als eigenständige Datei herunterzuladen, zu extrahieren oder weiterzuverbreiten (d. h. nur die Inhaltsdatei selbst, getrennt vom Projekt oder der Endverwendung).

Keine falsche Darstellung der Urheberschaft.
Sie dürfen nicht fälschlicherweise behaupten, dass Sie der ursprüngliche Schöpfer eines Werks sind, das größtenteils aus lizenzierten Inhalten besteht. Sie können beispielsweise keine Kunstwerke erstellen, die ausschließlich auf lizenzierten Inhalten basieren, und behaupten, Sie seien der Autor.

Keine kommerzielle Nutzung redaktioneller Inhalte.
Sofern nicht ausdrücklich in einem CRANBOURN genehmigt®, dürfen Sie Inhalte, die als „redaktionell“ oder „zu redaktionellen Zwecken bestimmt“ gekennzeichnet sind, nicht für kommerzielle, verkaufsfördernde, werbliche, unterstützende, werbliche, Glücksspiel-/Wetten-/Spielzwecke oder Merchandising-Zwecke verwenden. Diese Art von Inhalten ist in erster Linie für redaktionelle Zwecke gedacht, d. h. für beschreibende Zwecke wie die Berichterstattung über Nachrichten und die Diskussion aktueller Ereignisse oder anderer Themen von menschlichem Interesse.

Keine „On-Demand“-Produkte.
Sofern nicht ausdrücklich von CRANBOURN genehmigt®, dürfen Sie Inhalte nicht in Verbindung mit „On-Demand“-Produkten verwenden (z. B. Produkte, bei denen ein lizenziertes Bild von einem Dritten zur individuellen Anpassung dieses Produkts auf Auftragsbasis ausgewählt wird), einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Postkarten, Tassen, T-Shirts, Kalender, Poster, Bildschirmschoner oder Hintergrundbilder auf Mobiltelefonen oder ähnliche Artikel, dazu gehört auch der Verkauf von Produkten über individuell gestaltete Websites.

Keine elektronischen Vorlagen.
Sofern nicht ausdrücklich von CRANBOURN genehmigt®Sie dürfen Inhalte nicht in elektronischen oder digitalen Vorlagen verwenden, die für den Weiterverkauf oder eine andere Verbreitung bestimmt sind (z. B. Website-Vorlagen, Visitenkartenvorlagen, elektronische Grußkartenvorlagen und Broschüren-Designvorlagen).

Keine Verwendung in Marken oder Logos.
Sofern nicht ausdrücklich von CRANBOURN genehmigt®, dürfen Sie Inhalte (ganz oder teilweise) nicht als Unterscheidungsmerkmal oder Unterscheidungsmerkmal einer Marke, einer Designmarke, eines Handelsnamens, eines Firmennamens, einer Dienstleistungsmarke oder eines Logos verwenden. Darüber hinaus sind Sie nicht berechtigt, solche Inhalte (ganz oder teilweise) als Marke zu registrieren (in keiner Gerichtsbarkeit) oder sich auf solche Registrierungen, vorherige Nutzung und/oder entstandenen Goodwill zu berufen, um eine Nutzung durch Dritte zu verhindern Inhalte oder ähnliche Inhalte (einschließlich von uns, unseren Kunden oder dem Urheberrechtsinhaber dieser Inhalte).

Kein Einsatz von maschinellem Lernen, KI oder biometrischer Technologie.
Sofern nicht ausdrücklich von CRANBOURN genehmigt®, dürfen Sie Inhalte (einschließlich etwaiger Bildunterschriften, Schlüsselwörter oder anderer mit Inhalten verbundener Metadaten) nicht für Zwecke des maschinellen Lernens und/oder der künstlichen Intelligenz oder für Technologien verwenden, die zur Identifizierung natürlicher Personen entwickelt oder bestimmt sind.

Keine Metadatenausnutzung.
Sofern nicht ausdrücklich von CRANBOURN genehmigt®ist es Ihnen nicht gestattet, die Bildunterschriftsinformationen, Schlüsselwörter, den Begleittext oder andere mit dem Inhalt verbundene Metadaten unabhängig vom Inhalt zu verwenden oder Dritten den Zugriff auf oder die Nutzung solcher mit dem Inhalt verbundenen Informationen zu gestatten.

Keine NFT-Nutzung von redaktionellen Inhalten oder Rights-Ready-Videoinhalten.
Sofern nicht ausdrücklich von CRANBOURN genehmigt®dürfen Sie keine mit „redaktionell“ oder „zur Redaktion bestimmten“ gekennzeichneten Inhalte oder rechtefertige Videoinhalte in Verbindung mit einem unveränderlichen digitalen Vermögenswert verwenden, der zum Verkauf oder zur sonstigen Verbreitung bestimmt ist.

2. Geistige Eigentumsrechte.

Der gesamte lizenzierte Inhalt ist Eigentum von CRANBOURN® oder seine Inhaltslieferanten. CRANBOURN® und die Inhaltslieferanten behalten sich alle Rechte vor, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. Sie können keinen Anspruch auf Einnahmen von einer Verwertungsgesellschaft, einer Social-Media-Website, einer Content-Sharing-Plattform oder einem anderen Dritten hinsichtlich des Fotokopierens, digitalen Kopierens, Teilens, Verbreitens oder anderer sekundärer Nutzungen der lizenzierten Inhalte geltend machen.

2.1 Namensnennung:

Wenn Sie Inhalte für redaktionelle oder akademische Zwecke verwenden, müssen Sie neben dem Inhalt oder im Produktionsnachweis eine Quellenangabe angeben. Die Gutschrift sollte in der folgenden Form erfolgen oder wie in den Bildunterschriften, die dem Inhalt auf dem CRANBOURN beigefügt sind, angegeben® Website: „[Name des Fotografen]/[Name der Sammlung] über CRANBOURN®.“

Wenn lizenzierte Inhalte in einer audiovisuellen Produktion verwendet werden, bei der Credits an andere Anbieter von lizenziertem Material vergeben werden, müssen Sie einen Credit in vergleichbarer Größe und Platzierung angeben. Die Gutschrift sollte in der folgenden Form erfolgen oder wie in den Bildunterschriften, die dem Inhalt auf dem CRANBOURN beigefügt sind, angegeben® Website: „[Video] [Bilder] bereitgestellt von [Name des Künstlers]/[Name der Sammlung] über CRANBOURN®.“

Sie können den Namen CRANBOURN verwenden® und/oder deren Inhaltslieferanten, soweit dies für die Angabe einer Namensnennung erforderlich ist. Dennoch dürfen Sie deren Namen, Logos oder Marken ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht anderweitig verwenden.

2.2 Kündigung/Stornierung/Rücktritt:

CRANBOURN® kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen, wenn Sie gegen eine der Bestimmungen dieser oder einer anderen Vereinbarung mit CRANBOURN verstoßen®In diesem Fall müssen Sie unverzüglich: die Nutzung des Inhalts einstellen, alle Kopien löschen oder vernichten und auf Anfrage CRANBOURN dies bestätigen® schriftlich bestätigen, dass Sie diesen Anforderungen nachgekommen sind.

Kündigung in sozialen Medien. Wenn Sie den Inhalt auf einer Social-Media-Plattform oder einer anderen Website Dritter nutzen und die Plattform oder Website den Inhalt für eigene Zwecke oder in einer Weise, die im Widerspruch zu dieser Vereinbarung steht, verwendet (oder ankündigt, dass sie dies zu verwenden beabsichtigt), bleiben die Rechte bestehen Die für diese Nutzung gewährten Rechte enden sofort und in diesem Fall mit CRANBOURN®Auf Anfrage erklären Sie sich damit einverstanden, sämtliche Inhalte von dieser Plattform oder Website zu entfernen.

3. Allgemeine Bestimmungen.

3.1 Aufgabe:

Diese Vereinbarung ist für Sie persönlich und kann von Ihnen nicht ohne CRANBOURN abgetreten werden®vorherige schriftliche Zustimmung. CRANBOURN® kann diese Vereinbarung ohne Vorankündigung oder Zustimmung an ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger abtreten, vorausgesetzt, dass dieses Unternehmen zustimmt, an diese Bedingungen gebunden zu sein.

3.2 Prüfung:

Sie erklären sich mit der Bereitstellung von CRANBOURN nach angemessener Vorankündigung einverstanden® Beispielkopien von Projekten oder Endverwendungen, die lizenzierte Inhalte enthalten, einschließlich der Bereitstellung von CRANBOURN® mit kostenlosem Zugang zu kostenpflichtigen oder anderweitig eingeschränkten Websites oder Plattformen, auf denen Inhalte reproduziert werden. Darüber hinaus gilt nach angemessener Vorankündigung CRANBOURN® kann nach eigenem Ermessen, entweder durch seine eigenen Mitarbeiter oder durch einen Dritten, Ihre Aufzeichnungen, die in direktem Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und Ihrer Nutzung lizenzierter Inhalte stehen, prüfen, um die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung zu überprüfen.

3.3 Elektronische Speicherung:

Sie erklären sich damit einverstanden, das Urheberrechtssymbol, den Namen CRANBOURN, beizubehalten®, die Identifikationsnummer des Inhalts und alle anderen Informationen oder Metadaten, die möglicherweise in die elektronische Datei eingebettet sind, die den ursprünglichen Inhalt enthält, und um angemessene Sicherheit aufrechtzuerhalten, um den Inhalt vor unbefugter Nutzung durch Dritte zu schützen. Sie dürfen eine (1) Kopie des Inhalts zu Sicherungszwecken erstellen.

3.4 Anwendbares Recht/Schiedsverfahren.

Für diese Vereinbarung gelten die Gesetze von England und Wales im Vereinigten Königreich. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden durch ein verbindliches, vertrauliches Schiedsverfahren durch einen einzelnen Schiedsrichter endgültig beigelegt, der anhand der Regeln und Verfahren für die Schiedsrichterauswahl unter i) ausgewählt wird. Wenn Sie sich in Nordamerika befinden: die beschleunigten Verfahren des JAMS in seinem umfassenden Schiedsverfahren Regeln und Verfahren („JAMS“); oder ii) wenn Sie sich außerhalb Nordamerikas befinden: das International Center for Dispute Resolution („ICDR“) oder JAMS (die anwendbaren Regeln liegen in Ihrem Ermessen), gültig am Tag des Beginns des Schiedsverfahrens, das in einem abgehalten werden soll der folgenden Gerichtsbarkeiten (je nachdem, welche Ihnen am nächsten liegt): New York, New York; London, England; Paris, Frankreich; München, Deutschland; Madrid, Spanien; Mailand, Italien; Sydney, Australien; Tokyo, Japan; oder Singapur. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache durchgeführt und alle Unterlagen werden in englischer Sprache vorgelegt und eingereicht. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig und für die Parteien bindend, und ein Urteil über den Schiedsspruch kann von jedem zuständigen Gericht gefällt und durchgesetzt werden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf regelt diese Vereinbarung nicht. Die obsiegende Partei hat Anspruch auf Erstattung ihrer angemessenen Rechtskosten, einschließlich der Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Aspekt ihres Anspruchs oder ihrer Verteidigung, bei dem sie obsiegt, und alle gegnerischen Kostenentscheide werden verrechnet. Ungeachtet des Vorstehenden gilt CRANBOURN® ist nach Ansicht von CRANBOURN das Recht, vor jedem zuständigen Gericht rechtliche oder gerechte Schritte oder Verfahren einzuleiten und zu verfolgen, um eine einstweilige Verfügung oder andere Rechtsmittel gegen Sie zu erwirken®, ist eine solche Maßnahme zum Schutz von CRANBOURN notwendig oder wünschenswert®'S geistige Eigentumsrechte. Die Parteien vereinbaren, dass ungeachtet etwaiger anderweitiger Verjährungsfristen ein Schiedsverfahren innerhalb von zwei Jahren nach den Handlungen, Ereignissen oder Vorkommnissen, die den Anspruch begründen, eingeleitet werden muss.

3.5 Salvatorische Klausel:

Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder in irgendeiner Hinsicht nicht durchsetzbar sind, sollte die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt werden. Solche Bestimmungen sollten nur in dem Umfang geändert werden, der erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen.

3.6 Verzicht:

Keine Handlung einer der Parteien, außer der ausdrücklichen schriftlichen Verzichtserklärung, darf als Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung ausgelegt werden.

Der Benutzer hat die Richtlinien oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten; und/oder ein vom Benutzerkonto eingereichter Kommentar wurde als unangemessen erachtet.

3.7 Gesamte Vereinbarung:

Es dürfen keine Bestimmungen oder Bedingungen dieser Vereinbarung hinzugefügt oder gelöscht werden, es sei denn, dies erfolgt schriftlich und wird von beiden Parteien schriftlich akzeptiert oder von CRANBOURN elektronisch herausgegeben® und von Ihnen akzeptiert. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen einer von Ihnen gesendeten Bestellung gelten die Bedingungen dieser Vereinbarung. Beachten. Alle Mitteilungen müssen an CRANBOURN gesendet werden® im Rahmen dieser Vereinbarung sollten per E-Mail gesendet werden an [email protected]. Alle Mitteilungen an Sie werden per E-Mail an die in Ihrem Konto angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

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