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Verhaltenskodex für Lieferpartner

Von Anfang an CRANBOURN®Die Gründer von 's wollten einen anderen Geschäftsansatz, bei dem Profit genauso wichtig ist wie soziale und ökologische Erwägungen. Sie wollten, dass ihr Unternehmen sich von den meisten anderen Luxusgüterunternehmen unterscheidet, und stellten sicher, dass erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, um die richtigen Lieferpartner für ihr Unternehmen auszuwählen.

Unser Produktdesign-Ethos war schon immer, die besten und nachhaltigsten Luxusduftprodukte zu entwickeln, die wir können. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit Lieferanten zusammen, die unsere Werte teilen, und stellen ihnen unseren Verhaltenskodex für Lieferpartner zur Verfügung, zu dem sie sich verpflichten müssen, bevor sie mit uns zusammenarbeiten. Es umreißt unsere Mindestanforderungen, um die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlergehen aller in der Lieferkette Beschäftigten zu respektieren.

Die CRANBOURN® Der Lieferantenpartnerkodex basiert auf der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Standards und international anerkannte gute Arbeitspraktiken. Alle unsere Lieferanten müssen sich der Absicht dieses Verhaltenskodex verpflichten. Im Jahr 2020 CRANBOURN® schloss sich dem an B Corp Bewegung und 2021 die britische BBA-Initiative (Better Business Act). Unser Lieferpartnerkodex spiegelt unsere wider Ethikkodex für Unternehmen.

Verhaltenskodex für Lieferpartner

CRANBOURN® Holdings Limited (im Folgenden auch als „CRANBOURN®/Das Unternehmen“) hat das Prinzip angenommen, das Ziel des wirtschaftlichen Gewinns mit der Erreichung sozialer und ökologischer Ziele zu verbinden. Sie hat sich entschieden, im Rahmen ihrer Unternehmensführung die ethischen und moralischen Werte einzuhalten und zu respektieren, die auf der Grundlage der Grundsätze von Fairness, Ehrlichkeit und Transparenz durch die auf nationaler und internationaler Ebene geltenden Normen definiert sind. Es betrachtet die Gesamtauswirkung seiner Entscheidungen in allen Bereichen, ob Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, als grundlegendes Element seiner Geschäftstätigkeit, und es hat immer die Interessen und die Sicherheit seiner Stakeholder im Auge.

Dieser Verhaltenskodex für Lieferpartner (im Folgenden der „Kodex“) ist Ausdruck der Grundsätze und Werte des Unternehmens und verlangt die strikte Einhaltung von allen seinen Lieferanten, Subunternehmern und Unterlieferanten (im Folgenden gemeinsam die „Lieferanten“ und einzeln die "Anbieter").

Aus diesen Gründen beabsichtigt das Unternehmen daher, dass seine Lieferpartner nach den gleichen Grundsätzen handeln, sie respektieren und durchsetzen und bei der Führung ihrer Geschäfte an der gleichen Philosophie festhalten.

Es wird davon ausgegangen, dass dieser Kodex in jedem Fall die Einhaltung nationaler Gesetze und internationaler Vereinbarungen, anderer anwendbarer Gesetze und der in den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den OECD-Leitprinzipien und den Prinzipien niedergelegten Grundsätze erfordert des Global Compact; im Falle eines Widerspruchs zwischen den verschiedenen Bestimmungen hat diejenige mit den höchsten Standards Vorrang.

Die Bestimmungen dieses Kodex sollen nicht im Widerspruch zu den Vertragsbedingungen zwischen Lieferanten und dem Unternehmen stehen. Für den Fall, dass eine vertragliche Anforderung restriktiver ist als die in diesem Kodex beschriebene Anforderung, gilt die restriktivere Anforderung.

Jeder Verstoß unserer Lieferanten gegen diesen Kodex und/oder die auf nationaler und internationaler Ebene geltenden Standards führt möglicherweise zur vorzeitigen Beendigung ihrer Beziehung zum Unternehmen.

1. Arbeit und Menschenrechte

CRANBOURN® fördert das Prinzip der Arbeit als freie Wahl des Einzelnen.

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, die in ihren jeweiligen Ländern geltenden Arbeitsgesetze und Vorschriften sowie die folgenden vom Unternehmen als grundlegend erachteten Bestimmungen einzuhalten. Unsere Lieferanten müssen die Menschenrechte, einschließlich der Arbeitnehmerrechte, in ihren Geschäften und Transaktionen respektieren und die Freiheit und Gleichheit in Würde und Rechten aller Menschen unterschiedslos anerkennen, wie sie in der International Bill of Rights und den Grundkonventionen der Internationale Arbeitsorganisation (ILO). Das Unternehmen ermutigt die Empfänger, interne Mechanismen und Tools einzuführen und zu fördern, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter tatsächliche oder vermutete Menschenrechtsverletzungen melden können. Bitte beachten Sie auch unsere Vielfalt & Inklusion und Anti-Sklaverei-Politik Richtlinien.

1.1. Zwangsarbeit

Unsere Lieferanten verurteilen und unterlassen alle Formen und Arten von Zwangs-, Pflicht- und Ausbeutungsarbeit, einschließlich Arbeit ohne Arbeitserlaubnis und Arbeit unter Androhung und/oder Bestrafung.

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, die geltenden Gesetze einzuhalten, um illegale, heimliche und nicht angemeldete Arbeit zu ahnden.

1.2. Kinderarbeit

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, jede Form von Kinderarbeit zu verurteilen und zu unterlassen, in Übereinstimmung mit geltendem Recht, relevanten ILO-Konventionen und der Internationalen Konvention über die Rechte des Kindes.

Kein Kind darf für und/oder im Auftrag unserer Lieferanten arbeiten, es sei denn, es hat die Schulpflicht erfüllt und das 16. Lebensjahr vollendet, vorbehaltlich etwaiger relevanter Ausnahmen, die in den geltenden Gesetzen und Vorschriften vorgesehen sind. Kinder unter 18 Jahren sollten nicht nachts arbeiten oder gefährlichen Aktivitäten ausgesetzt werden.

1.3. Belästigung und Missbrauch

Unsere Lieferanten behandeln ihre Mitarbeiter mit Respekt und Würde und dulden keine
Art der körperlichen Züchtigung, psychische oder physische Belästigung oder jede andere Art von Missbrauch.

1.4. Gehälter und Leistungen

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiter entsprechend zu entlohnen
mit geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen zusätzlich zu allen getroffenen Tarifverträgen.
Die Bezahlung der Mitarbeiter muss angemessen sein, um sicherzustellen, dass die Grundbedürfnisse befriedigt werden und dass der Lebensstandard die Würde des Einzelnen respektiert.

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, allen Mitarbeitern die in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und allen anderen anwendbaren Einzel- oder Tarifverträgen vorgesehenen Leistungen zu gewähren.

1.5. Diskriminierung

Unsere Lieferanten haben jede Form der Diskriminierung ihrer Angestellten und Mitarbeiter zu unterlassen.

Unsere Lieferanten stellen sicher, dass es bei der Einstellung, dem Zugang zu Schulungen, Beförderungen oder Kündigungen nicht aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung, Nationalität oder sozialer und ethnischer Herkunft diskriminiert wird.

1.6. Vereinigungsfreiheit

Unsere Lieferanten müssen das Recht jedes Mitarbeiters respektieren und anerkennen, Tarifverhandlungen zu führen, um eine Gewerkschaft seiner Wahl zu gründen oder einer Gewerkschaft beizutreten, ohne Sanktionen, Diskriminierung oder Belästigung nach sich zu ziehen.

1.7. Arbeitszeit

Hinsichtlich der Arbeitszeit müssen unsere Lieferanten die durch die Gesetze des Produktionslandes festgelegten Grenzen einhalten und keine übermäßigen Überstunden auferlegen. Die wöchentliche Gesamtarbeitszeit darf 48 (achtundvierzig) Stunden einschließlich aller Überstunden nicht überschreiten, und es muss alle sieben Tage mindestens ein Ruhetag oder in jedem Fall das gesetzlich vorgeschriebene Maximum eingehalten werden in dem Land.

1.8. Gesundheit und Sicherheit

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, ihren Arbeitern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten, um Unfälle oder Verletzungen zu vermeiden, einschließlich solcher im Zusammenhang mit der Arbeit mit Maschinen.

Unsere Lieferanten müssen über Systeme verfügen, um Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter durch derzeit geltende lokale und internationale Vorschriften und Gesetze zu erkennen, zu vermeiden oder zu beseitigen.

2. Geschäftsethik und Integrität

CRANBOURN® fördert und respektiert die Grundsätze der Legalität, Loyalität und Fairness.

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, diese Grundsätze einzuhalten und mit größtmöglicher Transparenz in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen zu handeln, die in dem Kontext gelten, in dem sie tätig sind, zusätzlich zu allen Verpflichtungen, die sie gegenüber dem Unternehmen eingegangen sind.

Das Unternehmen ermutigt die Empfänger, Richtlinien zu übernehmen und Verfahren umzusetzen, um die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Integrität der Organisation und ihrer Geschäftstätigkeit sicherzustellen.

2.1. Wettbewerb basierend auf Leistung und fairem Wettbewerb

Unsere Lieferanten müssen sich ausschließlich auf der Grundlage ihres Verdienstes und ihrer Qualität messen
Produkte und Dienstleistungen.

Unsere Lieferanten dürfen Bestechungsgelder oder rechtswidrige Anreize – gleich welcher Art und in welcher Höhe – an niemanden, an keinem Ort und unter keinen Umständen und zu keinem Zweck zahlen, weder im Namen des Unternehmens noch in ihrem Namen oder im Namen Dritter.

Unsere Lieferanten dürfen sich unter keinen Umständen wettbewerbswidrig verhalten, weder im Namen des Unternehmens noch in ihrem Namen oder im Namen Dritter.

2.2. Interessenskonflikte

Unsere Lieferanten müssen alle echten oder scheinbaren Interessenkonflikte in allen Geschäften vermeiden
mit dem Unternehmen.

Der Lieferant muss dem Unternehmen alle Fälle tatsächlicher oder scheinbarer Konflikte melden, die seine Interessen und die des Unternehmens unangemessen beeinträchtigen könnten.

2.3. Bekämpfung der Geldwäsche

Unsere Lieferanten vermeiden geschäftliche oder finanzielle Beziehungen, wenn ein begründeter Verdacht besteht
dass ihre Kollegen Geldwäsche betreiben könnten.

Unsere Lieferanten sind aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Verwaltung der Finanzströme zu regulieren und alle Unregelmäßigkeiten zu untersagen, die nach üblicher professioneller Sorgfalt Anlass zu einem Verdacht hinsichtlich der Herkunft der erhaltenen Gelder geben.

2.4. Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung

Unsere Lieferanten dürfen weder direkt noch über einen Vermittler Gelder oder sonstige Zuwendungen gleich welcher Art einem Amtsträger oder Bediensteten des öffentlichen Dienstes, seiner/ihrer Familie oder einer anderen mit ihm/ihr verbundenen Person anbieten. Ebenso werden sie nicht versuchen, vorteilhafte persönliche Beziehungen mit dem Ziel aufzubauen, ihr Geschäft direkt oder indirekt zu beeinflussen.

2.5. Transparenz von Informationen

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, klare und genaue Informationen über ihre Methoden und Ressourcen, ihre Produktionsstätten und die Merkmale der von ihnen angebotenen Produkte oder Dienstleistungen bereitzustellen und sich jeglicher irreführender Aussagen zu enthalten.

2.6. Vertraulichkeit und geistiges Eigentum

Unsere Lieferanten müssen die geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Personen einhalten
Daten.

Alle Informationen – Entwürfe, Unterlagen, Muster, Prototypen usw. – die dem Lieferanten im Rahmen der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln und als solche zu behandeln.

Sofern nicht gemäß den vom Unternehmen erhaltenen Anweisungen verwendet, dürfen alle Marken und Zeichen, die dem Unternehmen gehören, unabhängig davon, ob sie registriert sind oder von ihr zu irgendeinem Zeitpunkt verwendet werden, nicht verwendet werden
für andere Zwecke verwendet. Sofern nicht ausdrücklich genehmigt, darf ein Lieferant den Namen und die Warenzeichen des Unternehmens nicht in Bezug auf seinen Handelskonzern verwenden.

3. Achtung und Förderung lokaler Gemeinschaften

CRANBOURN® fördert und implementiert Maßnahmen zur Unterstützung, Erhaltung und Entwicklung der lokalen Gemeinschaften, in denen es tätig ist, auch durch freiwillige und Bildungsaktivitäten, finanzielle und materielle Spenden und andere spezifische Projekte.

Das Unternehmen ermutigt Lieferanten, eine Politik der Fürsorge und des Respekts für die Gemeinschaften, in denen sie tätig sind, einzuführen, sowohl durch Maßnahmen zur Reduzierung negativer Ergebnisse als auch durch Maßnahmen und Projekte zur Wertschöpfung und Verteilung von Werten.

3.1. Tradition und Kultur

Unsere Lieferanten respektieren die Kultur und die Traditionen der Gemeinschaften, die von ihren Geschäften und/oder Transaktionen betroffen sind, minimieren alle Unannehmlichkeiten, die den lokalen Gemeinschaften entstehen, und bevorzugen Wege für den Austausch und die Zusammenarbeit.

3.2. Zusammenarbeit mit Stakeholdern

Unsere Lieferanten verpflichten sich, lokale Arbeitsplätze zu schaffen und mit Gemeinschaften, Einzelpersonen und kollektiven Interessengruppen, Institutionen und Regierungen zusammenzuarbeiten, um das soziale, kulturelle und bildungsbezogene Wohlergehen der Gemeinschaften, in denen sie tätig sind, zu verbessern.

3.3. Unterstützung der lokalen Produktions- und Wirtschaftsstruktur

Unsere Lieferanten unterstützen so weit wie möglich die lokale Produktion und das wirtschaftliche Gefüge, einschließlich des Einsatzes lokaler Mitarbeiter und Lieferanten, um zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von Gemeinschaften und Bevölkerungen beizutragen.

4. Achtung und Schutz natürlicher Ökosysteme

Das Unternehmen legt größten Wert auf ökologische Nachhaltigkeit und engagiert sich stark dafür, Kohlendioxid- und Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre zu eliminieren und die Verwendung von Einwegprodukten aus Kunststoff zu reduzieren.

Unsere Lieferanten werden ermutigt, die Eindämmung oder Reduzierung von Emissionen im Zusammenhang mit ihren Geschäften zu überwachen und darauf hinzuarbeiten. Darüber hinaus werden Lieferanten ermutigt, Prozesse zu implementieren, um die Verwendung von Einwegkunststoffen in ihren Geschäftsräumen zu reduzieren oder zu eliminieren.

4.1. Umweltschutz und Respekt vor Tieren

Das Unternehmen fördert aktiv den Respekt vor der Umwelt zum Wohle der heutigen und
Generationen von morgen im Hinblick auf eine nachhaltige Zukunft.

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, die für ihre Branche geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten und sich, wo immer möglich, um tugendhaftes Verhalten zu bemühen, um negative Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit ihren Unternehmen zu reduzieren oder zu beseitigen. Handelt es sich um Tiere, verpflichten sich die Lieferanten, diesen ausreichend Platz, angemessene Ernährung und die nach Erfahrung und wissenschaftlichen Erkenntnissen erforderliche Pflege zur Verfügung zu stellen. Wenn Tiere geschlachtet werden, dürfen sie nicht leiden.

Bitte beachten Sie unsere Anti-Grausamkeits-Richtlinie.

4.2. Abfallwirtschaft

Unsere Lieferanten müssen die geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Entsorgung von gefährlichen und ungefährlichen Abfällen befolgen und deren ordnungsgemäße Behandlung, Lagerung, Beförderung und Entsorgung sicherstellen. Unsere Lieferanten werden ermutigt, Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallsortierprozesse zu ergreifen, unter anderem durch aktive Recycling- und Wiederverwendungsrichtlinien und den Ersatz von Kunststoffverpackungen durch nachhaltigere Lösungen.

Bitte beachten Sie unsere Recycling- und Abfallmanagementrichtlinie.

4.3. Management von Energiequellen, Emissionen und Wasserverbrauch

Unsere Lieferanten überwachen den Verbrauch von Wasser- und Energieressourcen und suchen nach Möglichkeit nach Lösungen, die die Rolle von Quellen mit geringer Umweltbelastung stärken. Unsere Lieferanten verpflichten sich, ihren relevanten Verbrauch zu reduzieren, die Effizienz ihrer Produktionswerkzeuge und die Nachhaltigkeit ihrer gewöhnlichen und außerordentlichen Betriebsabläufe zu verbessern. In Bezug auf Treibhausgasemissionen unterstützen unsere Lieferanten das Bewusstsein für dieses Thema, indem sie Richtlinien zur Überwachung oder zum Ausgleich von Emissionen evaluieren.

5. Produkthaftung

Das Unternehmen stellt seinen Kunden Qualitätsprodukte zur Verfügung und garantiert maximale Aufmerksamkeit für die Sicherheit der im Produktionsprozess verwendeten Materialien.

Unsere Lieferanten werden ermutigt, nach den bestmöglichen Lösungen zu suchen, um ihren Kunden sichere und qualitativ hochwertige Produkte und Materialien zu liefern.

5.1. Qualität und nachhaltige Produktentwicklung

Unsere Lieferanten müssen der Qualität und Sicherheit aller verwendeten Materialien sowohl in der Beschaffungsphase als auch in der Produktion größte Aufmerksamkeit schenken und die Verwendung von recycelbaren, erneuerbaren, wiederverwendbaren und lokal bezogenen Materialien fördern.

5.2. Chemische Sicherheit von Produkten

Unsere Lieferanten müssen die gesetzlichen Bestimmungen zur Verwendung gefährlicher oder schädlicher Stoffe einhalten und keine Materialien und/oder Produkte vermarkten, die die Gesundheit von Verbrauchern und Arbeitnehmern potenziell gefährden. Der Lieferant sorgt für eine angemessene Schulung und Sicherheitsausrüstung für Mitarbeiter, die in der gesamten Produktionskette mit solchen Stoffen in Kontakt kommen können.

5.3. Rückverfolgbarkeit von Materialien und Produkten

Unsere Lieferanten garantieren die Rückverfolgbarkeit der Produkte und informieren darüber
die Orte der Beschaffung und Verarbeitung der verwendeten Materialien auf Anfrage.

6. Einhaltung dieses Verhaltenskodex und Form der Verbreitung

Der Lieferant muss mit dem Unternehmen und seinen Vertretern zusammenarbeiten, um seine Einhaltung der in diesem Kodex dargelegten Erwartungen bei der Ausführung von Arbeiten für das Unternehmen zu überwachen und zu bewerten. Außerdem muss er dem Unternehmen auf ausdrückliche Anfrage zusätzliche Informationen und Bescheinigungen zur Verfügung stellen, die die Einhaltung dieses Kodex bescheinigen.

Im Falle eines Fehlverhaltens kooperiert der Lieferant uneingeschränkt mit der entsprechenden Untersuchung, die vom Unternehmen durchgeführt wird. Der Lieferant und seine Geschäftspartner sind verpflichtet, alle bei der Bewertung festgestellten Abweichungen zu beheben.

Der Lieferant erkennt an und stimmt zu, dass er allein für die vollständige Einhaltung dieses Kodex durch seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Geschäftspartner verantwortlich ist.

CRANBOURN® verpflichtet sich, den Lieferanten unverzüglich über alle Änderungen des Kodex zu informieren und ihn stets auf seiner Website verfügbar zu machen.

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